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Gemäss VIWZ-Beschluss vom 13.05.2014 wurden die Belagstypen 10/40 auf der aktuellen Liste „Walzasphalt-Zulassung» gelöscht, da diese zu wenig gebraucht wurden.
Aktuelle Dokumente
Qualitätsanforderungen bitumenhaltiger Schichten
Massnahmen bei Abweichungen
Mit der neuen Weisung, welche am 1. Januar 2022 in Kraft tritt, wird das Vorgehen bei Abweichungen von Qualitätsanforderungen bitumenhaltiger Schichten festgelegt. Davon ausgenommen sind der Gussasphalt und die gebundene Fundationsschicht.
Die Kantonsingenieure haben der Weisung verabschiedet. Dadurch wird diese für die zehn Kantonen als verbindlich erklärt. Ab Januar 2022 werden bei den Beschaffungen die Qualitätsanforderungen bitumenhaltiger Schichten entsprechend in die besonderen Bestimmungen und den Werkverträgen aufgenommen.